Die Aufhebung der Industriezölle tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 entschieden, nachdem die notwendige Änderung des Zolltarifgesetzes am 1. Oktober
2021 durch das Parlament verabschiedet worden war.
Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte (inkl. Futtermittel) und der Fischereierzeugnisse. Die Aufhebung der Industriezölle umfasst somit alle Waren der Kapitel 25–97 des Zolltarifs mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38, die als Agrarprodukte klassifiziert sind.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten Dokument oder auf der Website der BAZG.