Die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) führt aktuell in Europa zu drastischen Massnahmen. In der Schweiz bleiben bis zum 19. April 2020 alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Schulen und Hochschulen geschlossen, öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten, eine Ausgangssperre gilt in der Schweiz – Stand heute – noch nicht. An den Grenzen kommt es zu teilweise massiven Zeiteinbussen aufgrund von Reisebeschränkungen. Diese Entscheidungen sollen eine Ausbreitung der Infektion so stark wie möglich zu verlangsamen und führen weiterhin zu massiven Unterbrechungen der Infrastruktur im ganzen Land.
Auch in der Schneider Gruppe spüren wir natürlich die beschlossenen Massnahmen. Wir halten uns an die staatliche Empfehlung unsere Mitarbeitenden, soweit dies möglich ist, im Home Office arbeiten zu lassen. Trotz alledem sind wir aber weiterhin 100% operational und ohne Einschränkungen handlungsfähig. Unsere Filialen weltweit sind weiterhin zu den üblichen Bürozeiten per E-Mail oder Telefon zu erreichen. Von Besuchen in unseren Filialen bitten wir aktuell abzusehen.
Wir als Schneider Gruppe halten uns somit an die Empfehlungen der jeweiligen Bundesbehörden. Diese Regelung wird bis zum 19. April 2020 in Kraft sein, um die Ausbreitung des Virus zu verringern und die Sicherheit unserer Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Wir bedanken uns bei unseren Mitarbeitenden, Kunden und Partnern rund um den Globus für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und sind zuversichtlich, dass wir diese schwierigen Zeiten gemeinsam überwinden werden.